Der unionale Rahmen von E-Government
摘要
Das Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten gestaltet sich in gewisser Weise parallel zu jenem von Bund und Ländern in Deutschland. Wie die Länder nach dem Grundgesetz sind die Mitgliedstaaten nach dem europäischen Vertragswerk für den Vollzug des Rechts zuständig, auch wenn dieses nicht von ihnen selbst, sondern auf der „höheren“, also der Bundes- bzw. europäischen Ebene gesetzt wurde. Im Bundesstaat wird dies mit dem Begriff des Vollzugsföderalismus beschrieben. Das Bedürfnis für eine koordinierte Vorgehensweise im Bereich des Vollzugs der europäischen Regeln kann schon vor diesem Hintergrund nicht geringer sein, als dies im deutschen Bundesstaat der Fall ist.