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Datenbanken sowie Ordnungs- und Personenkennzeichen

  • Kai von Lewinski

摘要

Datenbanken der Verwaltung werden in Deutschland vornehmlich unter datenschutzrechtlichen Vorzeichen diskutiert, v. a. unter dem Stichwort des Personenkennzeichens. Dies hat mit dem besonderen Stellenwert des Datenschutzes in der rechts- und datenpolitischen Debatte hierzulande zu tun, sicherlich auch mit der Vergangenheit zweier totalitärer Regime und ihrer „totalen Erfassung“ der Menschen. Allerdings ist eine Problemfokussierung auf die informationelle Selbstbestimmung verengt, denn solche Datenbankstrukturen – hier auch bezeichnet als „logischer Raum“1 – rufen noch eine Reihe weiterer Fragen auf, die besonders dann relevant werden, wenn sie andere als personenbezogene Daten enthalten.