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Rechtsschutz der Gemeinden

  • Christoph Brüning,
  • Markus Söbbeke

摘要

Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG i. V. m. § 91 BVerfGG kann eine Gemeinde unmittelbar das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung anrufen, durch ein Gesetz in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt zu sein. Beschwerdegegenstand ist ein Gesetz des Bundes oder der Länder, wobei unter Gesetz alle Rechtsnormen verstanden werden, also auch Rechtsverordnungen.