Rechtsschutz der Gemeinden
摘要
Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG i. V. m. § 91 BVerfGG kann eine Gemeinde unmittelbar das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung anrufen, durch ein Gesetz in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt zu sein. Beschwerdegegenstand ist ein Gesetz des Bundes oder der Länder, wobei unter Gesetz alle Rechtsnormen verstanden werden, also auch Rechtsverordnungen.