错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Staatsaufsicht

  • Christoph Brüning,
  • Markus Söbbeke

摘要

Aus der Stellung der Gemeinden und Gemeindeverbände im Sinne von Art. 28 Abs. 2 GG im und zum Staat folgt, dass diese zwar eigenverantwortlich im örtlichen bzw. überörtlichen Bereich tätig sind, dabei aber gleichzeitig den Rahmen der Gesetze zu wahren haben. Aufgrund der Einbeziehung in das Gesamtgefüge des Staates ist die Aufsicht des Staates als das natürliche Gegenstück zu den Rechten zu verstehen, die den Kommunen eingeräumt sind: Staatliche Aufsicht ist nicht Element der Selbstverwaltung, sondern ihr Korrelat (BVerfGE 6, 104, 118).