Schlussbemerkungen
摘要
Steuerlich lassen sich bei Verträgen und Transaktionen mit Markenrechten und ähnlichen Schutzrechten (geistiges Eigentum im weitesten Sinne) entscheidende Weichen im Rahmen der Vertragsgestaltung stellen. Dies betrifft nicht nur eine zielführende Umsatzsteuerklausel, sondern auch die Minimierung von negativen gewerbesteuerlichen Effekten beim Lizenznehmer (Problem der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung) sowie, bei grenzüberschreitenden Lizenzierungen, den Umgang mit Quellensteuerthemen (Abzugsteuer nach § 50a EStG und entsprechende Risikoverteilung).