Steuerrechtliche Anerkennung grenzüberschreitender Markenverwertung
摘要
Bereits bei rein nationalen Rechtsbeziehungen eines Steuerpflichtigen zu im steuerlichen Sinne nahestehenden Personen (z. B. Konzerngesellschaft, Alleinoder Mehrheitsgesellschafter, Familienangehörige) prüft die Finanzverwaltung, ob vereinbarte Preise und Vertragsbedingungen fremdüblich (mit Marktbedingungen vereinbar) sind oder eine steuerlich nicht anzuerkennende Gewinnverlagerung vorliegt.