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Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • Richard Dissmann

摘要

Aus der bisherigen Darstellung der Schutzgegenstände des Urheberrechts, des Design- und des Markenrechts ergibt sich bereits ein relativ breiter Schutz für Produktgestaltungen. Durch das Urheberrecht werden sehr kreative, gleichsam „künstlerische“ Leistungen geschützt. Liegt zwar noch nicht unbedingt ein Kunstwerk vor, handelt es sich bei dem Produkt aber um eine originelle und vor allem neue Gestaltung, so greift in der Regel der Designschutz.