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Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht

  • Roman Brtka,
  • Sebastian Fischoeder

摘要

Mit der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV), die als europäische Verordnung in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbares Recht darstellt, hat der europäische Gesetzgeber neben den durch die GM-RiLi harmonisierten nationalen Designrechten zwei Geschmacksmusterrechte geschaffen: Das eingetragene und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Beide Gemeinschaftsgeschmackmusterrechte gewähren – wie auch die Unionsmarke1 – einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der EU.