Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht
摘要
Mit der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV), die als europäische Verordnung in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbares Recht darstellt, hat der europäische Gesetzgeber neben den durch die GM-RiLi harmonisierten nationalen Designrechten zwei Geschmacksmusterrechte geschaffen: Das eingetragene und das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Beide Gemeinschaftsgeschmackmusterrechte gewähren – wie auch die Unionsmarke1 – einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der EU.