Deutsches Designrecht
摘要
Nachdem bereits durch das am 01. 06. 2004 in Kraft getretenen GeschmMG der gemeinschaftsweiten „Europäisierung“ des Designrechts infolge der GM-RiLi und der GGV-Rechnung getragen wurde1, kam es mit dem Gesetz vom 10. 10. 2013 zur „Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz“ mit der Kurzbezeichnung „Designgesetz – DesignG“ zu einer terminologischen Neuausrichtung. Schutzgegenstand ist fortan nicht mehr das „Muster“, sondern das „Design“ und dieser Schutz wird nicht mehr durch das „Geschmacksmuster“ sondern durch das „eingetragene Design“ gewährt.