Besonderheiten bei Designlizenzverträgen
摘要
Rechtsgrundlage für die Erteilung von Lizenzen an Designs sind die Regelungen in § 31 DesignG für Lizenzen an deutschen Designs und in Art. 32 GGV (i. V. m. Art. 33 GGV) für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.