Markenlizenzverträge
摘要
Einzige Regelung zur Markenlizenz im deutschen Recht ist § 30 MarkenG. Die Regelung beruht auf Art. 8 der Markenrechtsrichtlinie, so dass sich vergleichbare Regelungen auch in anderen nationalen Markengesetzen der EU-Mitgliedsstaaten wiederfinden. Darüber hinaus enthält auch Art. 22 Unionsmarkenverordnung (UMV) eine Regelung zur Markenlizenz, die mit § 30 MarkenG inhaltlich weitgehend übereinstimmt.