Die Grenzbeschlagnahme nach europäischem Recht
摘要
Zweck der Grenzbeschlagnahme nach europäischem Recht ist es zu verhindern, dass Waren aus Drittstaaten in den zollrechtlich freien Verkehr gelangen, die oder deren Kennzeichnungen hiesige Schutzrechte verletzen. Der Zoll kann hierbei entweder auf Antrag eines Schutzrechtsinhabers auf Grenzbeschlagnahme tätig werden oder, bei hinreichendem Verdacht, auch auf eigene Initiative.