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Vorbemerkung

  • Richard Dissmann

摘要

Die zollbehördliche Zurückhaltung von möglicherweise schutzrechtsverletzenden Waren wird als „Grenzbeschlagnahme“ bezeichnet. Der Inhaber eines Schutzrechts kann beim Zoll einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen, um die Einfuhr solcher Waren zu verhindern.