错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Anmeldeverfahren

  • Maximiliane Stöckel

摘要

§ 4 Markengesetz (MarkenG) benennt die drei Entstehungstatbestände des Markenschutzes: so kann der Schutz von Marken durch Eintragung in das bei den zuständigen Ämtern (in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt = DPMA) geführte Markenregister (Registermarke), durch Benutzung eines Zeichens und durch erworbener Verkehrsgeltung (Benutzungsmarke) sowie durch notorische Bekanntheit eines Zeichens (Notorietätsmarke) erlangt werden