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§ 80 SGB XII: Schiedsstelle

  • Ralf Kaminski

摘要

§ 80 SGB XII regelt die Vorgaben für die Schiedsstelle im Bereich der Vergütung nach dem SGB XII. Der Gesetzgeber möchte mit der Einführung dieser Schiedsstelle das prospektive Entgeltsystem fördern. Die Schiedsstelle ist daher das Instrument der Träger der Pflegeeinrichtungen, um zügig eine gescheiterte Verhandlung mit den Kostenträgern der Sozialhilfe zu beenden und zu einer auskömmlichen Vergütung zu gelangen.