Die Vergütung der ambulanten Pflegeeinrichtung
摘要
Wie auch bei den stationären Pflegeeinrichtungen, wird die Vergütung der ambulanten Pflegeeinrichtungen gemäß § 89 Abs. 1 SGB XI individuell ausgehandelt. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Fälle, bei denen eine Gebührenordnung nach § 90 SGB XI existiert. Soweit erkennbar, existieren derzeit aber keine Gebührenordnungen nach § 90 SGB XI.