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Die Vergütung der ambulanten Pflegeeinrichtung

  • Ralf Kaminski

摘要

Wie auch bei den stationären Pflegeeinrichtungen, wird die Vergütung der ambulanten Pflegeeinrichtungen gemäß § 89 Abs. 1 SGB XI individuell ausgehandelt. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Fälle, bei denen eine Gebührenordnung nach § 90 SGB XI existiert. Soweit erkennbar, existieren derzeit aber keine Gebührenordnungen nach § 90 SGB XI.