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Einleitung

  • Ralf Kaminski

摘要

Wer sich mit der Zulassung und Vergütung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen beschäftigt, stößt schnell auf das sogenannte „sozialrechtliche Dreiecksverhältnis“. Dreiecksverhältnisse haben in der deutschen Rechtsordnung eine lange Tradition. Ein guter Einstieg in die Thematik der Pflegesatzverhandlung sind die allgemeinen zivilrechtlichen Besonderheiten der §§ 812 ff. BGB mit Blick auf die Abwicklung von Leistungen und Bereicherungen im Drei-Personen-Verhältnis. Denn mit diesen Grundzügen lässt sich auch das Verhältnis zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung, den Kostenträgern und dem Pflegebedürftigen erläutern.