错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Sozialgerichtsbarkeit

  • Hans Dieter Braun,
  • Andreas Jüttner

摘要

Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Die erste Instanz bilden – wenn nicht ganz ausnahmsweise ein LSG oder das BSG zuständig sind – die bundesweit 68 Sozialgerichte (§§ 7–27 SGG), die sich nach § 1 SGG als besondere Verwaltungsgerichte verstehen. Die dort gebildeten Fachkammern sind für alle Streitigkeiten zuständig, für die der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet ist (hierzu Rn. 2).