Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)
摘要
Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird seit seinem Inkrafttreten am 1.7.2001 im SGB IX geregelt. Der Gesetzgeber hat mit der Aufnahme des Rechts für Menschen mit Behinderungen als weiteres Buch im SGB in erster Linie bezweckt, das Benachteiligungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG umzusetzen sowie die bis dato bestehende Unübersichtlichkeit des Rehabilitationsrechts zu beenden. Nicht die Fürsorge und die Versorgung ist Ziel der politischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen.