Viertes Buch – Gemeinsame Vorschriften über die Sozialversicherung (SGB IV)
摘要
Das SGB IV enthält – wie der Name schon sagt – gemeinsame Vorschriften über die Sozialversicherung. Diese wirken als allgemeiner Teil und bilden so eine Klammer um die besonderen Teile der Sozialversicherung, d. h. die Krankenversicherung (SGB V), die Rentenversicherung (SGB VI), die Unfallversicherung (SGB VII), die Pflegeversicherung (SGB XI) und, obwohl bereits im SGB III geregelt, in weiten Teilen auch für die Arbeitslosenversicherung. In den genannten Gesetzen sind, der Systematik der Besonderen Teile folgend, die speziellen Regelungen zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung enthalten. Aufgabe des SGB IV ist es, diejenigen Vorschriften zu beherbergen, die für alle Versicherungszweige von Bedeutung sind. Aus diesem Grund enthält das Gesetz insbesondere Vorschriften zur allgemeinen Ordnung der Sozialversicherung sowie Begriffsbestimmungen, die später in den Besonderen Teilen wieder aufgegriffen werden.