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Erstes Buch – Allgemeiner Teil (SGB I)

  • Hans Dieter Braun,
  • Andreas Jüttner

摘要

An den Beginn des Sozialgesetzbuchs, also der zentralen Kodifikation des deutschen Sozialrechts, stellt der Gesetzgeber die Definition dessen, was Sozialrecht ist und verbindet das mit einer Aufgabenbeschreibung für das Sozialrecht. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB I soll das Recht des Sozialgesetzbuchs zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Die Definition des Sozialrechts besteht damit aus drei Komponenten. Sozialleistungen (erstens) sollen zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit (zweitens) und sozialer Sicherheit (drittens) beitragen.