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Begründung und Erlöschen des Nießbrauchs an einem Sklaven

  • Benedikt Strobel

摘要

Nach den allgemeinen Regeln konnte zivilrechtlich der Nießbrauch durch das Vindikationslegat, die in iure cessio, die sogenannte deductio ususfructus sowie im Rahmen von Teilungsklagen bestellt werden. Weiter ist die Akkreszenz darunter zu rechnen. Dazu kommen noch die oben genannten prätorischen Begründungsarten.540