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Einleitung

  • Benedikt Strobel

摘要

1. Der Nießbrauchssklave – servus fructuarius1 – ist der Sklave, an dem ein Nießbrauch besteht. Der Sklave ist mithin Objekt des Nießbrauchs (ususfructus). Dem Nießbrauchssklaven kam im klassischen römischen Recht eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu,2 und zwar sowohl in wirtschaftlich-sozialer als auch in juristisch-dogmatischer Hinsicht: Das ergibt sich daraus, dass beim Nießbrauchssklaven zwei Materien miteinander verknüpft sind, die im römischen Wirtschaftsleben wie im römischen Recht große Relevanz hatten: Aus ökonomischer Sicht waren einerseits Sklaven mit ihrer Arbeitskraft bekanntermaßen von erheblicher Bedeutung.