Vermeidung und Verwendung von Abwärme
摘要
§ 16 normiert erstmalig für Unternehmen die Pflicht zum umfassend nachhaltigen und effizienten Umgang mit Abwärme und stellt dabei eine Pflichtenhierarchie zur Vermeidung, Reduzierung und Wiederverwendung bzw. Nutzung von Abwärme auf.2 Vergleichbare Pflichten für Unternehmen kannte die Rechtsordnung bislang nicht.