Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen
摘要
§ 10 ordnet Stichprobenkontrollen hinsichtlich der Einrichtung von EMS und UMS nach § 8 Abs. 1 sowie bezüglich der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach § 9 S. 1 durch das BAFA an.