Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen; Verordnungsermächtigung
摘要
Durch § 6 werden öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von einer GWh oder mehr dazu verpflichtet, jährlich Endenergieeinsparungen in Höhe von zwei Prozent pro Jahr gegenüber dem Vorjahr zu erzielen. Hierfür sollen die betroffenen öffentlichen Stellen sog. Einzelmaßnahmen umsetzen.