错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

ImmoWertV 2021 Allgemeiner Teil (§§ 1–11)

  • Peter Handzik

摘要

Für den Nachweis des „niedrigeren gemeinen Werts“ verweist § 198 Abs. 1 Satz 2 BewG „grundsätzlich“ auf die „auf Grund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassenen Vorschriften“. Darunter fielen bis zum 31.12.2021: Der Verordnungsgeber wollte die wesentlichen Grundsätze der in Tabelle 96 genannten Vorschriften sowie die noch geltenden Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006 in eine vollständig überarbeitete Verordnung integrieren und schuf dazu die neue ImmoWertV, anzuwenden ab 01.01.2022.402