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Sonstige Vorschriften

  • Timo Holzborn

摘要

§ 21 WpPG wurde eingefügt durch das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (2. EU-ProspVAnpG)1. § 21 WpPG dient der Ausfüllung der Sprachenregelung des Art. 27 EU-ProspVO und legt die von der BaFin für alle Fälle des Art. 27 EU-ProspVO geltende, anerkannte Sprache fest.2