Ausnahmen von der Prospektpflicht und Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt
摘要
Mit § 3 WpPG macht der deutsche Gesetzgeber von der Möglichkeit des Art. 3 Abs. 2 EU-ProspVO Gebrauch und befreit Kleinangebote in Höhe von 1 Million Euro bis 8 Millionen Euro Gesamtgegenwert, bezogen auf einen Zeitraum von 12 Monaten, von der Prospektpflicht. Angebote mit einem Gesamtgegenwert von weniger als 1 Million Euro über 12 Monate sind gem. Art. 1 Abs. 3 EU-ProspVO ohnehin nicht von der Prospektpflicht erfasst und bedürfen daher keiner Befreiung.1 § 1 Abs. 2 Nr. 4 WpPG a. F. sah noch eine Grenze von 5 Millionen Euro vor.