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Schlussbestimmungen

  • Timo Holzborn

摘要

Der Anh. 1 DelVO (EU) 2019/980 enthält die vorgeschriebenen Mindestangaben für das Registrierungsformular für Dividendenwerte.1 Gem. Art. 6 Abs. 3 UA 2 Satz 2 EU-ProspVO enthält das Registrierungsformular Angaben zum Emittenten. Dividendenwerte umfassen zunächst Aktien. Erfasst sind aber gem. Art. 2 lit. b EU-ProspVO auch vom Emittenten oder einer von ihm abhängigen Tochtergesellschaft begebene Wandel- und Optionsanleihen.2 Unbeachtlich ist hierbei, ob dabei der Emittent oder der Anleger zur Ausübung des Wandlungsrechts befugt ist.