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Prüfung und Billigung des Prospekts und Überprüfung des einheitlichen Registrierungsformulars

  • Timo Holzborn

摘要

Gemäß Art. 6 Abs. 2 EU-ProspVO muss der Prospekt in leicht zu analysierender, knapper und verständlicher Form geschrieben und präsentiert sein.1 Welche Punkte die zuständige Behörde bei der Prüfung des Prospekts mit Blick auf die Verständlichkeit zu berücksichtigen hat, wird in Art. 37 DelVO (EU) 2019/980 konkretisiert.2