Aufmachung des Prospekts
摘要
Art. 24 DelVO (EU) 2019/980 regelt ausweislich seiner Überschrift die „Aufmachung“ (engl.: format) des Prospektes. Er konkretisiert Art. 13 EU-ProspektVO. Die Vorschrift ersetzt Art. 25 VO (EG) 809/2004 und nimmt geringfügige Änderungen zur Vorgängervorschrift vor. Abs. 1 nennt die verschiedenen Teile des Prospekts, sofern er in einem Dokument erstellt wird, während Abs. 2 den Aufbau von Wertpapierbeschreibung und Registrierungsformular betrifft, sofern eine Erstellung des Prospektes in mehreren Einzeldokumenten gewählt wurde.