Schlussbestimmungen
摘要
Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen infolge der Ablösung der bisherigen EU-ProspRL, die einer Umsetzung in nationales Recht bedurfte, durch die unmittelbar geltende EU-ProspVO. Art. 46 Abs. 1 EU-ProspVO erklärt die Aufhebung der EU-ProspRL1 und ordnet an, dass bestimmte Vorschriften über die Ausnahme von der Prospektpflicht vorübergehend weitergelten. Art. 46 Abs. 2 EU-ProspVO ordnet an, dass Bezugnahmen auf die EU-ProspRL nach Maßgabe einer Entsprechungstabelle als Bezugnahmen auf die EU-ProspVO zu lesen sind. Art. 46 Abs. 3 EU-ProspVO regelt die Fortdauer der Gültigkeit von Prospekten, die vor Außerkrafttreten der EU-ProspRL gebilligt worden waren.