Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
摘要
Art. 44 EU-ProspVO regelt den Erlass delegierter Rechtsakte1 durch die Kommission gemäß Art 290 AEUV.2 Die Wahrnehmung der Befugnisübertragung ist auch in weiteren kapitalmarktrechtlichen Rechtssätzen enthalten, unter anderem Art. 35 MAR3, Art. 30 PRIIP-VO4 und Art. 89 MiFID II5. Die Norm dient gemäß Erwägungsgrund 78 EU-ProspVO in erster Linie der Präzisierung der Anforderungen der EU-ProspVO. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse soll sich die Kommission gemäß Erwägungsgrund 81 EU-ProspVO an einer Reihe von Zielsetzungen orientieren, u. a. das Vertrauen von Kleinanlegern und KMU durch ein hohes Maß an Transparenz sicherstellen, die Innovation an den Finanzmärkten zu fördern und für eine Kohärenz mit anderem Unionsrecht in gleichen Bereichen zu sorgen.