Erstellung des Prospekts
摘要
Art. 6 Abs. 1 paraphrasiert die früher in Art. 5 EU-ProspRL und in § 5 Abs. 1 WpPG a. F. enthaltenen grundlegenden Anforderungen, die ein Prospekt übereinstimmend sowohl für ein öffentliches Angebot als auch für eine Zulassung von Wertpapieren an einem regulierten (synonym organisierten) Markt (engl.: regulated market) erfüllen muss. Die gegenüber der Vorgängerregelung eingefügte Einschränkung auf für den Anleger „wesentliche“ Informationen spiegelt die Anforderungen an die Prospekthaftung wieder.