Branchen-ABC
摘要
Apotheker stehen auch dann in der Verpflichtung zur Nutzung einer TSE i. S. d. § 146a AO, wenn sie innerhalb eines komplexen Abrechnungssystems ein Kassenmodul nutzen. Sobald das System in der Lage ist, bare Zahlungsvorgänge zu erfassen und abzuwickeln, fällt dieser Teil – jedoch nicht das gesamte System – unter die Anforderungen des § 146a AO. TSE-Pflicht kann damit auch für ein Laptop des Apothekers gelten, wenn er damit etwa aus dem Homeoffice auf die Kassen in der Offizin zugreifen kann.1