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Branchen-ABC

  • Gerd Achilles

摘要

Apotheker stehen auch dann in der Verpflichtung zur Nutzung einer TSE i. S. d. § 146a AO, wenn sie innerhalb eines komplexen Abrechnungssystems ein Kassenmodul nutzen. Sobald das System in der Lage ist, bare Zahlungsvorgänge zu erfassen und abzuwickeln, fällt dieser Teil – jedoch nicht das gesamte System – unter die Anforderungen des § 146a AO. TSE-Pflicht kann damit auch für ein Laptop des Apothekers gelten, wenn er damit etwa aus dem Homeoffice auf die Kassen in der Offizin zugreifen kann.1