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Kassen-Nachschau (§ 146b AO)

  • Gerd Achilles

摘要

Als Reaktion auf manipulative Handlungen ist mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. 12. 20161 mit Wirkung ab 01. 01. 2018 in § 146b AO die Kassen-Nachschau gesetzlich eingeführt worden.2 Die Nachschau räumt der Finanzverwaltung ein behördliches Kassenaufsichtsrecht ein. Als eigenständiges und steuerartenübergreifendes Instrument der Steuerkontrolle soll sie der gegenwartsbezogenen, zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme und offener Ladenkassen dienen.3