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Manipulationsschutz ab 01. 01. 2020 (§ 146a AO)

  • Gerd Achilles

摘要

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. 12. 20161 hat der Gesetzgeber u. a. § 146a in die AO eingefügt, um die Integrität, Authentizität und Vollständigkeit digitaler Grundaufzeichnungen ab 01. 01. 20202 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (nachfolgend: TSE) abzusichern. Kernpunkte der Norm sind die zwingende Implementierung einer TSE in bestimmten elektronischen Aufzeichnungssystemen (nachfolgend: eAS), die Einführung einer Belegausgabepflicht sowie einer Mitteilungspflicht von eAS gegenüber der Finanzverwaltung. Daraus resultieren über die allgemeinen Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit i. S. d. §§ 145–147 AO hinaus zusätzliche, verschärfende Regeln für Steuerpflichtige.3