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Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

  • Gerd Achilles

摘要

Steuerliche und außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sind öffentlich-rechtliche Pflichten des Stpfl., die unmittelbar kraft Gesetzes entstehen. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, den Stpfl. über Art und Weise der Aufzeichnung von Bargeschäften oder andere bestehende Buchführungsund Aufzeichnungspflichten zu informieren. Es ist deshalb allein Aufgabe des Stpfl., sich über seine im Rahmen der Kassenführung bestehenden Obliegenheiten zu informieren bzw. sich sachkundigen Rat bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe einzuholen.1 Ungeachtet dessen erscheint unter Compliance- Gesichtspunkten sinnvoll, sog. „Begrüßungs-Nachschauen“2 bei Existenzgründern zu forcieren, um ihnen die wichtigsten Rechtsgrundlagen mit auf den Weg zu geben. Viele Stpfl. würden ein solches „Angebot“ dankend annehmen.