Gerichtsvollzieherkosten
摘要
Für die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers werden Kosten nach dem GvKostG1 erhoben. Der Kostenbegriff ist wie in allen Gerichtskostengesetzen bzw. -ordnungen identisch und bedeutet, dass Gebühren und Auslagen anfallen können, § 1 Abs. 2 GvKostG.