Grundlagen des Arrestes und der einstweiligen Verfügung
摘要
Aus der Allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG leitet sich der allgemeine Justizgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat ab.1 Dieses Anspruchs bedarf es, weil das staatliche Gewaltmonopol es den Rechtsinhabern verbietet, abgesehen von wenigen Ausnahmen wie etwa §§ 229, 859, 562b BGB, Ansprüche selbst durchzusetzen.