Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
摘要
In den §§ 304 ff. InsO ist ein besonderes Insolvenzverfahren1 für natürliche Personen geregelt (§ 304 Abs. 1 S. 1 InsO), die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben (sog. „Verbraucherinsolvenzfahren“). Diese Verfahrensart ist auch für ehemalige Selbständige eröffnet, die ihre selbständige wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt haben2, sofern ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (§ 304 Abs. 1 S. 2 InsO).