Das Insolvenzplanverfahren
摘要
Das Insolvenzplanverfahren im sechsten Teil der InsO (§§ 217–269 InsO) wurde im Rahmen der Neugestaltung des deutschen Insolvenzrechts zum 1. 1. 1999 eingeführt, um die Privatautonomie der Verfahrensbeteiligten zu stärken. Das Ziel des Gesetzgebers bestand zunächst darin, in enger Anlehnung an das Chapter-11-Verfahren des US-amerikanischen Bankruptcy Code ein verfahrensrechtliches Instrument zu schaffen, mit dem die Gläubiger ihre Befriedigung aus dem Schuldnervermögen gemeinsam mit dem Schuldner selbst und abweichend von den regulären Verfahrensvorschriften organisieren können.1