Grundlagen des Insolvenzrechts
摘要
Die materielle Insolvenz des Schuldners beschreibt zunächst einen wirtschaftlichen Tatbestand, in dem das vorhandene Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um dessen bestehende Verbindlichkeiten vollständig zu bedienen. Dies kommt in der Formulierung der gesetzlichen Eröffnungsgründe Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 InsO) und Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO) hinreichend zum Ausdruck. Diese in erster Linie ökonomische Betrachtung betrifft sowohl unternehmerisch tätige Schuldner als auch Privatpersonen. Maßstab ist das Schuldendeckungspotenzial des schuldnerischen Vermögens.