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Einleitung

  • Ulrich Keller

摘要

Unter dem Begriff des Insolvenzrechts im engeren Sinne1 wird die Summe der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtsvorschriften zu erfassen sein, die dem gesetzlichen Ziel dienen, in einem staatlich geordneten Verfahren die gemeinschaftliche Verwirklichung der Vermögenshaftung des Schuldners umzusetzen. Hierbei knüpft das Gesetz tatbestandlich an die konkrete Vermögenslage des Schuldners an, die eine vollständige Befriedigung aller seiner Gläubiger nicht erwarten lässt und deshalb nach einer staatlichen Intervention verlangt (vgl. §§ 16 – 19 InsO).