Die Räumungsvollstreckung
摘要
Die Räumung im Wege der Selbsthilfe ist dem Einzelnen aus rechtsstaatlichen Gründen verboten.1 Bei allem Verständnis für die Interessen des Gläubigers –der in der Regel dem Schuldner wegen rückständiger Mieten die Wohnung kündigt, die Kosten für den Räumungsprozess und der Zwangsräumung im Wege des Kostenvorschusses zu tragen hat und aufgrund des zumeist zahlungsunfähigen Schuldners diese auch nicht zurückerlangt – an einer möglichen Kostenreduzierung der Räumungsvollstreckung, ist ihm dringend von der Räumung des Schuldners im Wege der Selbstjustiz abzuraten.