Grundzüge der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft
摘要
Die in §§ 180 bis 185 ZVG geregelte Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung oder Aufhebungsversteigerung) dient der zwangsweisen Durchsetzung des Aufhebungsanspruchs.1 Sie stellt damit eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung dar, für die gemäß § 181 Abs. 1 ZVG jedoch kein Titel erforderlich ist.2 Vielmehr setzt die Anordnung des Verfahrens nur den Antrag eines Beteiligten voraus, der berechtigt ist, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen (vgl. § 181 Abs. 2 ZVG).