Grundlagen des Zwangsversteigerungsrechts
摘要
Die Zwangsversteigerung dient wie alle Vollstreckungsverfahren der Rechtsdurchsetzung. Verfahrensziel ist es, die Forderung des Gläubigers aus dem Grundstückserlös zu befriedigen. Wegen sonstiger Ansprüche, auch wenn sie etwa in Form einer Dienstbarkeit durch eine Grundbucheintragung gesichert sind, kann die Zwangsversteigerung nicht betrieben werden. Als dingliche Ansprüche kommen demnach nur solche in Betracht, die sich aus einem Grundpfandrecht oder einer Reallast ergeben und darauf gerichtet sind, die Ansprüche des Berechtigten aus dem Grundstück zu befriedigen (vgl. § 1147 BGB). Als persönliche Ansprüche sind solche angesprochen, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind und nicht durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast an dem Grundstück gesichert sind.