Grundlagen der Immobiliarvollstreckung
摘要
Der Zwangsvollstreckung wegen titulierter Geldansprüche in das unbewegliche Vermögen unterliegen Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 864, 870 ZPO). Auch Schiffe, Schiffsbauwerke und in der Luftfahrzeugrolle eingetragene Flugzeuge, Hubschrauber und Ähnliches sind als Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen anzusehen, wobei eine Zwangsverwaltung dieser Gegenstände jedoch ausscheidet (vgl. §§ 864, 870a ZPO, § 88 LuftfahrzeugrechtG, §§ 162 ff. ZVG).1