错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Pfändung von Sozialleistungen

  • Ulrich Keller

摘要

Die Norm des § 850i Abs. 3 ZPO sieht vor, dass spezialgesetzliche Regelungen über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art von den Regelungen des Achten Buches grundsätzlich unberührt bleiben. Speziellen Pfändungsbestimmungen unterfallen in diesem Sinne Sozialleistungsansprüche, für die der Pfändungsschutz in den Sozialgesetzen eigenständig geregelt ist.